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Kulturfördergesetz beschlossen 


Hövelmann: Klare Regeln für die Freiheit der Kunst

 

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das Kulturfördergesetz beschlossen. Dazu erklärt der kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Holger Hövelmann: „Es ist ein gutes Gesetz, dass den Verfassungsrang von Kunst und Kultur stärkt und Kunst und Kultur als gesellschaftliche Daseinsvorsorge und demokratische Infrastruktur versteht.“

 

Für die SPD-Fraktion setzt das Gesetz einen klaren Rahmen für die Kultur im Land. „Sie sehen an meiner Aufzählung wie reich unser kulturelles Erbe im Land ist und wie vielfältig seine Förderung. Es ist unsere Aufgabe es zu erhalten und seine Strukturen zu 

schützen."

 

Zentrale Punkte der parlamentarischen Beratung wurden aufgenommen. Dazu gehört die Verankerung fairer Bezahlung: „In der Kulturförderungen des Landes sind Honoraruntergrenzen zu berücksichtigen.“

 

„Wir finden, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wer eine öffentliche Förderung im Kulturbereich bekommt, auch angemessen bezahlt wird. Künstlerinnen und Künstler sollen von ihrem Schaffen auch leben können. Prekäre Beschäftigung mit öffentlichen Geldern darf es nicht geben.“

 

Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen macht Hövelmann die politische Bedeutung des Gesetzes deutlich: „Wir sehen gerade wie am rechten Rand und vor allem von der AfD ein ‚Kulturkampf‘ angezettelt wird.“

 

„Ich sage Ihnen, die SPD wird das Grundgesetz und die Freiheit von Kunst und Kultur weiterhin verteidigen!“ Für die SPD-Fraktion ist das Kulturfördergesetz damit ein klares Signal: „Klare Regeln für die Freiheit von Kunst und Kultur in diesem Land.Ein Gesetz für die Kultur – nicht gegen die Kultur.“ 

 

 

 

 

 
 
 

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