Clubs und Musikspielstätten seien soziale und gesellschaftliche Räume, eine Plattform für innovative und nicht‐kommerzielle Kunst‐, Musik‐ und Ausdrucksformen, konstatierte die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag vor zwei Jahren. Die Landesregierung sollte gebeten werden, die Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur so anzupassen, dass Clubs‐ und Musikspielstätten mit nachweisbarem kulturellem und künstlerischem Bezug eine Antragstellung ermöglicht werde. Entsprechende zusätzliche finanzielle Mittel sollten in den Haushaltsplan 2023 eingestellt werden. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur empfiehlt nun, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
ErgebnisDer Beschlussempfehlung Drs. 8/4541 wird zugestimmt
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