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Aktueller Stand der Planung und Realisierung des bundesstraßenbegleitenden Radweges an der B 187 Kno


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Kleine Anfrage des Mitglieds des Landtages Holger Hövelmann (SPD)

KA Nr. 8/1563 vom 28.06.2023



Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,


beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort der Landesregierung – erstellt vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales – auf die oben genannte Kleine Anfrage.


Mit freundlichen Grüßen




Dr. Lydia Hüskens











Antwort der Landesregierung

auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung




Mitglied des Landtages Holger Hövelmann (SPD)



Aktueller Stand der Planung und Realisierung des bundesstraßenbegleitenden Radweges an der B 187 Knoten Bahnhof Klieken bis zur Ortslage Roßlau


Kleine AnfrageKA 8/1563



Vorbemerkungen des Fragestellenden:

Der Bau des bundesstraßenbegleitenden Radweges entlang der B 187 ist Bestandteil des von der Landesregierung verabschiedeten Landesradwegeplanes 2016. Meine bisherigen Kleinen Anfragen vom 27.02.2018 (Drs. 7/2505), vom 04.03.2020 (Drs. 7/5859) und vom 04.11.2022 (Drs. 8/1839) wurden dahingehend beantwortet, dass jeweils mit Angabe von Jahreszahlen der Abschluss der Vorplanung zunächst für Anfang 2021 und zuletzt für das Frühjahr 2023 in Aussicht gestellt wurde. Auch dieser in Aussicht gestellte Termin ist nunmehr abgelaufen.



Antwort der Landesregierung

erstellt vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales


1. Ist die Vorplanung wie vorgesehen mittlerweile abgeschlossen?


Ja.

Auf der Grundlage der fertiggestellten Vorplanung erfolgte im 2. Quartal 2023 die abschließende Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange.


2. Wenn nicht, was sind die Gründe hierfür und wann ist mit dem Abschluss zu rechnen?


-


3. Wenn ja, wann beginnen die nächsten Planungsschritte?


Seit Juni 2023 läuft das Vergabeverfahren für die Beauftragung der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Es besteht die Zielstellung, diese Leistungen im September 2023 zu vergeben.


Die Ausschreibung der landschaftspflegerischen Begleitplanung ist in der 2. Jahreshälfte geplant.



4. Wann ist mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens und dessen möglichen Abschluss zu rechnen?


Neben dem Radweg selbst gehören zum Umfang der Maßnahme auch der Ersatzneubau eines Bauwerkes im Zuge der B 187 über den Olbitzbach sowie die Neugestaltung von drei Einmündungen zur verkehrssicheren Führung der Radfahrer.


Für diese Eingriffe ist auf der Grundlage der technischen Planung (Entwurfsplanung), die mindestens zwei Jahre beanspruchen wird, die landschaftspflegerische Begleitplanung zu erarbeiten. Erst nach Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörden zur landschaftspflegerischen Begleitplanung kann der Entwurf fertiggestellt werden.


Im Zusammenhang mit der Genehmigungsfähigkeit des Brückenersatzneubaus besteht infolge der Auflagen aus Natur und Umweltschutz ein erhöhter Klärungsbedarf. Hier ist im Rahmen der Aufstellung der Entwurfsplanung sowie der landschaftspflegerischen Begleitplanung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden der Umgang mit verschiedenen umweltfachlichen Themen (z. B. Querungen verschiedener Schutzgebiete, Vorkommen geschützter Arten) zu klären.


Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens 2027 mit der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen. Die Dauer des Baurechtsverfahrens hängt von der Anzahl und dem Inhalt der Einwendungen und Stellungnahme im Anhörungsverfahren ab und kann daher nicht abgeschätzt werden.


5. Welchen Zeitraum sieht die Landesregierung als realistisch an, in dem die Baumaßnahme realisiert wird?


Aufgrund der noch frühen Planungsphase – Entwurf- und Genehmigungsplanung liegen noch nicht vor, Baurechtsverfahren steht noch aus – kann zum Zeitraum der Realisierung der Baumaßnahme noch keine Aussage getroffen werden

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